Thüringer Allgemeine vom 24.02.2009

Entscheidung fällt im Eilverfahren


Räumung des Topf & Söhne-Geländes: Investor stellte Verweisungsantrag ans Landgericht
Der Investor für das Topf & Söhne-Gelände hat eine Verweisung der Räumungsklage gegenüber den Hausbesetzern an das Landgericht beantragt. Der Verweisungsantrag war notwendig geworden, nachdem das Amtsgericht den Streitwert auf mindestens 20000 Euro festgesetzt hatte.

ERFURT (ah). Der Verweisungsantrag an das Langericht sei am Amtsgericht eingegangen, erklärte gestern auf TA-Nachfrage der Sprecher des Landgerichts, Burkhard Keske. Daraufhin habe der zuständige Richter den Hausbesetzern eine kurze Frist zur Stellungnahme eingeräumt, die heute zu Ende gehe. Nach Auslaufen der Frist werde am Amtsgericht über den Verweisungsantrag entschieden. Keske rechnet damit, dass dieser spätestens Ende der Woche beim Landgericht eingehe. Bis gestern lag keine Stellungnahme der Hausbesetzer vor.

Das Landgericht werde in einem Eilverfahren über die Räumungsklage entscheiden, kündigte der Sprecher an. Die Entscheidung falle in einem Beschluss oder in einer kurzfristig angesetzten mündlichen Verhandlung. In beiden Fällen sei binnen einer Woche mit einem Votum zu rechnen. In beiden Fällen können die Hausbesetzer Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Im Falle eines Beschlusses sei Widerspruch möglich. Dieser führe zur mündlichen Verhandlung und damit zu einem Urteil, erläuterte Keske. Gegen das Urteil können die Besetzer in Berufung gehen. Dann kommt der Fall vor das Oberlandesgericht.

Der Investor plant auf der Industriebrache Wohn- und Gewerbebauten. Das frühere Verwaltungsgebäude der Firma Topf & Söhne wird als Museum ausgebaut. Die Räumungsfrist für die Hausbesetzer war am 15. Februar ausgelaufen.