Die Räumungsklage gegen die Besetzer von Topf&Söhne wird in zwei Wochen verhandelt.
Über den Räumungsantrag des Investors für die Industriebrache soll am 13. März durch eine Zivilkammer am Landgericht in öffentlicher Verhandlung entschieden werden. Das kündigte gestern auf TA-Nachfrage Landgerichtssprecher Burkhard Keske an. Für die Entscheidung hatte es zwei Optionen gegeben, den richterlichen Beschluss oder die mündliche Verhandlung. Das Gericht habe sich für den Verhandlungsweg entschieden, so Keske. Mit einem Urteil könne wahrscheinlich noch am gleichen Tag gerechnet werden. Bei einem Eilverfahren, wie in diesem Fall, erfolge in der Regel die Verkündung nach dem Schluss der Sitzung oder des Sitzungstages. Die Entscheidung werde dann öffentlich kundgetan, erläuterte der Gerichtssprecher.
Als Möglichkeit zog Keske auch eine gütliche Einigung der Parteien in Erwägung. So könnten die Hausbesitzer in einem Vergleich zustimmen, dass sie das Gelände freiwillig räumen und dass ihnen dafür noch eine bestimmte Frist gewährt wird.