Räumung von Topf und Söhne: Landgericht verkündet Urteil am 27. März
Von Tobias Damm
Erfurt. (tlz) Wohl eher selten findet ein Zivilrechtsprozess unter solchen Sicherheitsvorkehrungen statt. Unter den wachsamen Augen zahlreicher Bereitschaftspolizisten begann gestern vor dem Erfurter Landgericht eine Verhandlung, die in dieser Form rein juristisch gesehen eigentlich unnötig gewesen sein dürfte. Der Gegenstand: Eine Räumungsklage gegen die Hausbesetzer auf dem ehemaligen Topf & Söhne-Gelände in Erfurt, die einen Teil des Industrieareals seit fast acht Jahren besetzt halten. "Normalerweise genügt es, wenn der Eigentümer die Polizei ruft", sagte der Vorsitzende Richter, Heinz Schilling zu den Anwesenden im Sitzungssaal, unter denen sich zahlreiche Personen aus der Besetzerszene befanden.
Dass es gestern überhaupt zu diesem Prozess kam, dürfte den besonderen Umständen der Besetzung geschuldet sein. Als der neue Eigentümer des Geländes, ein Investor aus Mühlhausen, im Jahr 2007 das Gelände kaufte, lebten die Besetzer schon seit sechs Jahren in drei Gebäuden und auf einem Bauwagenplatz.
Der Geschäftsführer der Firma hatte die Besetzer einige Zeit geduldet, aber zuletzt eine Räumungsfrist gestellt, die die Besetzer jedoch verstreichen ließen. Laut Eigentümer stagnieren die Bauarbeiten auf dem Gelände. Wir arbeiten um diese kleine besetzte Enklave herum, sagte er vor Gericht. Deshalb habe er ein Eilverfahren gegen die Hausbesetzer beantragt, da die finanzielle Belastung das Unternehmen mittlerweile überfordere. Die Firma habe bereits 1,5 Millionen Euro in die Fläche investiert.
Doch gegen wen einen Räumungsantrag stellen, wenn es keinen greifbaren Antragsgegner gibt? Drei der insgesamt 21 Beklagten waren mit einer gemeinsamen Rechtsanwältin erschienen, die dem Investor Willkür vorwarf. Ihren Angaben zufolge handelt es sich bei ihren Mandanten nicht um Bewohner der besetzten Objekte in der Rudolstädter Straße 1. Vielmehr seien die Personen am Rande von Aktionen der linken Szene und bei einem Brand auf dem Topf & Söhne-Gelände von der Polizei kontrolliert worden. Die Daten seien willkürlich weitergeleitet worden, weshalb der Räumungsantrag zurückzuziehen sei. Einen Antrag gegen zehn weitere unbekannte Personen hatte der Kläger zurückgezogen. Die Richter zeigten Verständnis für den Räumungswunsch des Investors, kündigten aber eine Prüfung an, ob sich bei den Beklagten tatsächlich um Besetzer handelt. Ein Urteil wird für den 27. März erwartet.
"Wir wollen Gewalt bei einer Räumung verhindern", sagte der beisitzende Richter Martin Borowsky, weshalb er nochmal an die Besetzer appellierte, sich gütlich zu einigen.